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Abkommen Schweiz–USA in Sachen UBS: Sind dem Bundesverwaltungsgericht die Hände gebunden? |
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Date: 02/02/2010
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Bernhard Lötscher
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Dr Axel Buhr
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2010015_Anwaltsrevue_AbkommenSchweizUSA.pdf
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| Im Amtshilfeverfahren in Sachen UBS AG hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die ersten Schlussverfügungen erlassen. Diese Verfügungen stellen in materieller Hinsicht hauptsächlich auf die Kriterien im Anhang zum Abkommen Schweiz - USA vom 19. August 2009 ab; bei Vorliegen eines Sachverhaltes, der sich unter diesen Kriterienkatalog subsumieren lässt, vertritt die Eidgenössische Steuerverwaltung die Auffassung, es sei das Amtshilfegesuch der USA gutzuheissen. Dies gilt insbesondere auch für Fälle der fortgesetzten Hinterziehung grosser Steuerbeträge gemäss Definition im Anhang zum Abkommen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht die Übereinstimmung des Kriterienkatalogs mit dem geltenden Recht, insbesondere mit der Amtshilfeklausel des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz - USA (Art. 26) auf Beschwerde hin überprüfen kann. Der vorliegende Beitrag legt dar, dass dem Bundesverwaltungsgericht - entgegen verbreiteter Ansicht - diesbezüglich volle Kognition zukommt. |
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