| Viele Unternehmen verwenden seit jeher den gleichen, meist recht kurzen Standard-Arbeitsvertrag. Dieser hat sich in der Vergangenheit bewährt, und das subsidiär anwendbare Obligationenrecht stellt eine ausgewogene Regelung der gegenseitigen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verfügung. Der Artikel von Christian Gersbach zeigt anhand von Beispielen auf, dass es sich für ein Unternehmen lohnt, den eigenen Standard-Arbeitsvertrag in jedem Fall von Zeit zu Zeit zu überprüfen. |