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CMS Newsletter Internethandel

Date: 28/06/2011
Dr Patrick Sommer H.E.E., Stefan Brunnschweiler LL.M., Alain Raemy LL.M.
 CMS Newsletter Internethandel
 

Der Vertrieb von Produkten über das Internet gewinnt stetig an Bedeutung. Dies ist aus der Sicht der Kunden zu begrüssen. Die Benützung des Internets als Verkaufskanal fördert den Preiswettbewerb zwischen den Anbietern und bietet den Kunden schnelle Produktvergleichsmöglichkeiten.

Der Internethandel kann jedoch die Vertriebsstruktur von Unternehmen gefährden, die beispielsweise beratungsintensive oder sicherheitstechnisch anspruchsvolle Produkte vertreiben. Das klassische Beispiel in diesem Zusammenhang stellt die sog. Trittbrettproblematik dar: Ein Kunde lässt sich vom Verkaufspersonal in einem Laden beraten und kauft dann das Produkt über einen Onlineanbieter. Je nach Ausmass dieses Phänomens kann sich der Ladenbetreiber aus Kostengründen gezwungen sehen, seine Dienstleistungen (insbesondere die Beratung) zu reduzieren oder aufzugeben. Der Fachhandel droht zu verschwinden.

Hersteller haben ein berechtigtes Interesse, gewisse Auflagen an den Online-Vertrieb ihrer Produkte zu machen. Diese Auflagen sind in der Regel Gegenstand der Vertriebsverträge zwischen den Herstellern und ihren Abnehmern und stellen als solche in kartellrechtlicher Hinsicht vertikale Abreden dar. Beschränkungen des Internetvertriebs sind kartellrechtlich problematisch, da sie Händler davon abhalten können, neue Kunden zu erreichen. Zudem können die Auflagen an den Internethandel von den Wettbewerbsbehörden unter Umständen mit hohen Bussen sanktioniert werden.
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