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Kann ein fingierter Verdacht auf «Betrugsdelikte und dergleichen» Amtshilfegrundlage in Steuer­sachen sein?

Date: 18/10/2010
Bernhard Lötscher , Dr Axel Buhr
 jusletter 18. oktober 2010.pdf
 
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich im Urteil vom 15. Juli 2010 erneut mit der Amtshilfe in Sachen UBS AG zu befassen. Es nahm u.a. zur Frage Stellung, wie die Bestimmung des betreffenden Staatsvertrags zu verstehen ist, Kapitalgewinne seien als 50% der erzielten Bruttoerlöse aus Wertschriftenverkäufen zu berechnen. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, die vertragliche Berechnungsmethode begründe eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion. Die Autoren halten dieses Ergebnis für unzutreffend. Es ist insbesondere mit der Vorgabe des Staatsvertrags, wonach Amtshilfe einen begründeten Verdacht auf «Betrugsdelikte und dergleichen» voraussetzt, unvereinbar.
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