Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat im Februar 2006 erstmals ein kartellrechtliches Verfahren mit Hausdurchsuchungen eingeleitet. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die im Rahmen dieser Hausdurchsuchungen gewonnenen Erkenntnisse. Dabei wird erläutert, welche Unsicherheiten mit Bezug auf Rechte und Pflichten der Wettbewerbsbehörden und der betroffenen Unternehmen weiterhin bestehen und in welchen Bereichen die Unternehmen konkrete Handlungsanweisungen erarbeiten müssen.
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