Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat die Möglichkeit, bei Unternehmen Hausdurchsuchungen anzuordnen. Das vom Sekretariat der Wettbewerbskommission publizierte Merkblatt zur Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen hat keine Klarheit gebracht. Unternehmen haben jedoch ein Bedürfnis, sich auf Hausdurchsuchungen vorzubereiten. Dieser Beitrag enthält konkrete Handlungsanweisungen und erläutert die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.
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