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Korrektes Verhalten bei Hausdurchsuchungen

Date: Oct 2005
Rechte und Pflichten der Unternehmen und der Wettbewerbsbehörden
Stefan Brunnschweiler LL.M., Marquard Christen LL.M.
 Korrektes Verhalten bei Hausdurchsuchungen
 

Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat die Möglichkeit, bei Unternehmen Hausdurchsuchungen anzuordnen. Das vom Sekretariat der Wettbewerbskommission publizierte Merkblatt zur Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen hat keine Klarheit gebracht. Unternehmen haben jedoch ein Bedürfnis, sich auf Hausdurchsuchungen vorzubereiten. Dieser Beitrag enthält konkrete Handlungsanweisungen und erläutert die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Detailliertere Informationen können Sie der Publikation entnehmen.

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