Am 1. April 2004 trat das revidierte Kartellgesetz in Kraft. Die Revision brachte wichtige Neuerungen für Ihr Unternehmen. Sie soll die Präventivwirkung des Kartellgesetzes verstärken und den Wettbewerbsbehörden eine bessere Handhabe bieten, um gegen Kartellrechtsverstösse vorzugehen.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende Neuerungen: – Einführung direkter Sanktionen – Einführung einer Bonusregelung bei Selbstanzeige – Möglichkeit der vorgängigen Meldung von Verhaltensweisen, die gegen das Kartellgesetz verstossen könnten – Klare gesetzliche Grundlage für Hausdurchsuchungen durch die Wettbewerbskommission
Im Folgenden werden diese Neuerungen und deren praktischen Konsequenzen für Ihr Unternehmen kurz erläutert.
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