| Bei der Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten oder Reihenfamilienhäusern in neu erstellten bzw. noch zu erstellenden Gesamtüberbauungen sind verschiedene Aspekte in der Vertragsgestaltung zu beachten. Aktueller Anlass dazu ist ein neues Kreisschreiben an die Notariate im Kanton Zürich, welches die Beurkundungspraxis von Kaufverträgen über Grunstücke mit Häusern regelt, die sich im Bau befinden. |